Impressum

Verantwortlich:

Angaben gemäß § 5 TMG
ANT Transport GmbH
Degernpoint E3
85368 Moosburg a. d. Isar


Handelsregister: HRB 255993
Registergericht: Amtsgericht München


Vertreten durch:
Alexander Kircheis
Telefon: 08761 726 1877
E-Mail: info@ant-transporte.de

 

AGB - Allgemeine Geschäfts und Beförderungsbedingungen


1. Preise


Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.
Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.


2.Aufträge


Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt
und schriftlich bestätigt werden. Für die Annahme des Vertrages (den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung)
ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von ANT Transport GmbH maßgebend. Der Kunde
verpflichtet sich, die Inhalte der Auftragsbestätigung genau zu prüfen.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen,
Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-)schriftlichen Bestätigung.


3.Besonderheiten Shuttle Service


Von Seiten der ANT Transport GmbH wird ein erteilter Fahrauftrag eines Kunden mit den Auftragsdetails,
wie Abholtermin, -ort, und -uhrzeit dem Kunden per E-Mail bestätigt. Die Abholzeit ist genau einzuhalten, da sonst
der Beförderungs-anspruch grundsätzlich (maximal nach 15 Minuten Wartezeit der ANT Transport GmbH
Fahrers) entfällt und als sog. „Warte Zeit“ an den Kunden berechnet wird.
Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15 Minuten vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch
erreichbar sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die
Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Abholzeitraums erfolgt. Erfolgt die Abholung durch einen
ANT Transport GmbH Fahrer nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde die
ANT Transport GmbH zu benachrichtigen.
Bei Nutzung des ANT Transpport GmbH Airport Shuttle Services erfolgt eine Abholung des Kunden am
Flughafen grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point des Terminals. Der Kunde hat die Pflicht, den am MeetingPoint wartenden ANT Transport GmbH Fahrer, der entsprechend durch Namensschild oder ANT Transport GmbH Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen.
Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versucht die ANT Transport GmbH pünktlich zu erscheinen.
Flugverspätungen sind der ANT Transport GmbH bekannt.
Für kurzfristig erteilte Fahraufträge behält sich die ANT Transport GmbH vor, eine zusätzliche
Expressgebühr in Höhe von 15,- € brutto zu erheben. Kurzfristig erteilte Fahraufträge sind folgendermaßen definiert:
Aufträge am selben Tag und Buchungen nach 18:00 Uhr für den Folgetag. Diese Gebühr kann auch bei kurzfristigen
Umbuchungen/Änderungen anfallen.
Für Rechtsansprüche bei Verspätungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir keine Haftung. Das
bedeutet für den Gast, dass uns die Festlegung der Abholzeit obliegt. Wünscht der Gast eine andere Abholzeit als
von uns vorgeschlagen, geht das Risiko auf den Gast über. Wir befördern unsere Gäste so, dass sie 2 Stunden vor
Abflug am Flughafen eintreffen.


3.1 Wartezeit


Die kostenlose Wartezeit bei der Rückfahrt beträgt 30 Minuten (Ankunftszeit laut Auftragsbestätigung). Danach wird
Wartezeit berechnet.
Es können Wartezeiten entstehen, wenn ein Flug verfrüht oder verspätet den Flughafen erreicht.
Sollten bereits anschließende Aufträge anstehen, werden diese vorrangig behandelt und es können danach
Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden.
Bei Terminänderung ohne Rücksprache mit uns hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Beförderung, Kostenerstattung
oder Minderung.


4.Fahrpreis / Auftragsvergütung


Ist Barzahlung vereinbart, ist der Fahrpreis spätestens bei Ende der Auftragsausführung an den ANT Transport GmbH Fahrer zu entrichten. Wenn es einen Auftrag für eine Hin- und Rückfahrt gibt, ist der gesamte
Fahrpreis bei Beendigung der ersten Fahrt an die ANT Transport GmbH Fahrer zu entrichten.
Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit gemäß vorgegebenem Zahlungsziel ein. Der Betrag der
Rechnung muss binnen 14 Tagen auf dem genannten Konto von ANT Transport GmbH mit Angabe der
Rechnungs- und Kundennummer überwiesen werden.
Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Auftragsvergütung im Zweifel vom
Auftrag-geber zu entrichten.
Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) berechnet. Wird bei
Zahlungsverzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten zu tragen.


5. Gepäck


Pro Person dürfen maximal zwei Gepäckstücke in normaler Größe mitgeführt werden.
Zusatz-gepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Fahr-auftragserteilung deklariert werden, da sonst kein
Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke können von der ANT Transport GmbH Mehrkosten berechnet werden. Die Höhe der Mehrkosten wird auf Anfrage mitgeteilt.


6. Rücktritt / Stornogebühren


Die Vertragsparteien haben das Recht, den Beförderungs-auftrag zu stornieren. Stornierungen bedürfen der
Schriftform.
Die kostenfreie Stornierung eines Airport Shuttle Services ist ausschließlich bis 3 Stunden vor Fahrtantritt
kostenfrei. Tritt der Kunde eine Fahrt nicht an (sog. „No Show“) oder storniert dieser den Fahrauftrag innerhalb der 3
Stunden vor Fahrtantritt, so bleibt es ANT Transport GmbH vorbehalten das volle Auftrags-volumen bzw.
den vollen Fahrpreis an den Kunden in Rechnung stellen.
Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als
die von der ANT Transport GmbH geforderte Auftrags-/Fahrpreisentschädigung.
Individuelle Stornobedingungen bleiben davon unberührt.
Bei Störungen des normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung, Verkehr, Panne), besteht kein
Regressanspruch gegen uns. Bei einer Fahrzeugpanne werden wir, die Fahrgäste auf unsere Kosten weiter
befördern.


7. Verbotene Nutzungen


Fahrzeuge von der ANT Transport GmbH dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur
nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen
Dem Kunden ist untersagt, den ANT Transport GmbH Fahrer zu den unter Ziff. a)-c) aufgeführten
Nutzungen zu bestimmen.


8. Haftung des Kunden


a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig, verursachten Schäden am
Fahrzeug und gegenüber der ANT Transport GmbH Fahrer persönlich unbegrenzt.
b) Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu
verbotenem Zweck entstanden sind.
c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, (fern-)schriftlichen
oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von
ANT Transport GmbH verschuldet wurde.
Die ANT Transport GmbH behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei tele-fonischen, (fern-)schriftlichen
oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen.
Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder E-Mail-Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen
zwischen diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.


9. Haftung Der ANT Transport GmbH


Die ANT Transport GmbH haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten
Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Die Ant Transport
GmbH darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise
beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält.
Macht die ANT Transport GmbH hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf
sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsver-dichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und
unvorherseh-barem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet
die ANT Transport GmbH gleichfalls nicht.


10. Schadensersatzansprüche


Schadensersatzansprüche gegen die ANT Transport GmbH werden erst dann fällig, wenn diese frei von
Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe sind. Sollten
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall resultieren, besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die
Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen.
Bei allen sonst gegen die ANT Transport GmbH geltend gemachten Ansprüchen leistet die ANT Transport GmbH nur aufgrund von Rechnungen, die den allge-meinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Für mittelbare Schadensersatzansprüche ist die Haftung auf das 8-fache des Netto-Fahrpreises begrenzt.


11.Änderungsvorbehalt


Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen
Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die ANT Transport GmbH die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist die ANT Transport GmbH
bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung
zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.


12.Datenspeicherung

 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die ANT ransport GmbH seine persönlichen Daten zu
Firmenzwecken speichert.


13.Gerichtsstand


Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben, wird München
als Gerichtsstand vereinbart, soweit
a) der Kunde Vollkaufmann gemäß § 1 HGB ist
b) er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist
c) er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
d) er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-lichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat
e) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-punkt der Klageerhebung unbekannt ist.


Stand: 20.11.2023



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